März 04

Liebes Beepworld Mitglied,
 
die folgende Nachricht wurde über das Autoren-Kontaktformular auf ihrer Homepage
http://www.beepworld.de/members62/sonnenstrahl_m an sie gesand. Sie können direkt auf diese eMail antworten:
mir wurde ihre seite zugeschickt als info ueber  GUILLAIN-BARRE-SYNDROM 
meine schwester wurde mit dieser krankheit diaknost. sie ist im moment in der intensive station in einer krankenhaus in der US. ich wundere mich , ob es  noch mehr info ueber diese krankheit in deutsch giebt . 
wenn ja , bitte fuehle frei mir die 
info zu senden ......thank you from US ...John
ppgive2@comcast.net

Hallo John,

ja, es gibt dank Ihrer Anfrage, nun eine Seite zum GUILLAIN-BARRE-SYNDROM 
    in unserem Netzwerk. Sie finden es unter diesem Link: 
http://www.beepworld.de/members56/sonnenstrahl_f_g/guillain-barre-syndr.htm
Bevor Ihr Brief kam, hätte ich mir nicht zu träumen es gewagt, das aus den USA eine Anfrage kommt zu deutschsprachigen Texten und Links im Behinderten- und Selbsthilfegruppenbereich! Ich habe diese Seite gerne für Sie und Ihre Familie zusammengestellt!
Gottes Segen sei mit Ihnen und Ihrer Familie!
 
Gunnhild Fenia Tegenthoff
& Elfriede Hinterhauser
www.sonnenstrahl.org
 

Feb.04

postalisch aus 12443 Osernai, Ukraine

Diese Anfrage erfolgte auf russisch!

 

Bitte, klick mich an und nimm mich mit! Danke!

 

Das ungeborene Kind erreicht zwischen der 21. - 24. Schwangerschaftswoche - also während des 6. Schwangerschaftsmonats - ein
Gewicht von ca. 500g - 800g.
Als Fehlgeburt (Abort) bezeichnet man totgeborene Babys unter 500 g, es wird dann noch einmal unterschieden in frühe Fehlgeburt (bis zur 12. SSW) und späte Fehlgeburt (bis zur 25. SSW).
Wenn Ihr Kind weniger als 500 g (in manchen Bundesländern weniger als 1000 g) auf die Waage bringt, gilt dieses ihr Kind als "nicht bestattungspflichtiges Kind", d.h. die Klinik hat  grundsätzlich die gesetzlich geregelte freie Wahl, ob ihr Kind für Transplantationen, zur Forschung verwendet oder an die Industrie verkauft oder zusammen mit dem klinischen Organabfall entsorgt wird, d.h. in der Regel: Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Diese Rechte inkl. dem Bestattungsrecht sind Bundesländersache. Zunehmen häufiger erbitten Eltern, ihr nicht bestattungspflichtiges Kind bestatten dürfen. Diesem Wunsch entsprechend verändern zunehmend mehr Kliniken ihr Verhalten dem nicht bestattungspflichten Kind gegenüber und bieten von sich aus zB eine Sammelbestattung für "nicht bestattungspflichtige Kinder" an. In den meisten Bundesländern gibt zwar noch keine entsprechenden Gesetze, sondern nur Empfehlungen der zuständigen Gremien. Klären Sie daher vor dem Tod ihres Kindes für sich, welchen Weg Sie für sich und ihr Kind gehen wollen! Wertvolle weitere Hinweise finden Sie auf www.sonnenstrahl.org
 (u.a. den Muttersegen für Schwangere, eine Sammlung von Grabfeldern für nicht bestattungspflichtige Kinder oder Informationen zu einer weltweiten Trauerstunde für Angehörige von verstorbenen Kinder - egal, wie alt das Kind geworden ist - alle Jahre wieder im Dezember!) 

 

In jedem Fall raten wir zur Zusammenarbeit mit dem gut ausgebildeten Fachleuten ihres Vertrauens:  www.rechtsanwaelte.at

www.docanddoc.at  - erste Vertretungsbörse für Ärzte im Internet

Österreich: www.beratungstellen.at   www.bestHELP.at   www.bestMED.at  www.coaching.cc    www.ergotherapeuten.at  www.kunsttherapie.at  www.lebensberatung.at  www.logopaeden.at  www.mediation.info   
www.musiktherapie.at  www.physiotherapie.at  www.politiker.at   www.psychologen.at   www.psyonline.at   www.selbsthilfe.at   
www.supervision.at   www.training.at 

 

Diese HP ist ein Teil von www.sonnenstrahl.org! Unser Haftungsausschluß 

beachten Sie bitte unsere Übersetzungshinweise  Impressum und Ansprechpartner   Bankverbindung 

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